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Rechtliche Bedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

für die Erbringung von Dienstleistungen der Restgutachten GmbH, Kaitzer Straße 16, 01069 Dresden

✉ kontakt@restgutachten.de📍 Kaitzer Straße 16, 01069 Dresden
§ 0

Vorwort

Wir haben uns bei der Beschreibung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bemüht, so nutzerfreundlich wie möglich zu sein. Indem Sie in den entsprechenden Formularen auf das Kästchen „Einverstanden" klicken, kommt ein Vertrag zu den nachfolgenden AGB zu Stande.

Bitte lesen Sie die AGB sorgfältig durch, bevor Sie zustimmen. Durch Klicken des Kästchens erklären Sie, die Vertragsbedingungen gelesen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein. Sie können die AGB auch ausdrucken oder herunterladen.

§ 1

Allgemeines

§ 1.1

Diese AGB gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

§ 1.2

Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass dieser berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

§ 1.3

Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente Vertragsbestandteil geworden sind, gehen deren Regelungen im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

§ 1.4

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

§ 2

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

§ 2.1 — Vertragsgegenstand

Sachverständigengutachten als Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

§ 2.2

Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

§ 2.3

Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand und Erkenntnissen.

§ 2.4

Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der geschuldeten Leistungen verpflichtet, jedoch bei der Durchführung seiner Tätigkeit hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung nicht weisungsgebunden. Er koordiniert seine Tätigkeiten jedoch mit dem Auftraggeber für optimale Effizienz.

§ 3

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

§ 3.1

Es obliegt dem Auftraggeber, die zum Zwecke der Leistungserfüllung erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist für Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers nicht verantwortlich.

§ 3.2

Sollte der Auftragnehmer bereits mit der Ausführung begonnen haben und der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht innerhalb von 4 Wochen ab Auftragserteilung nachkommen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, das vereinbarte Honorar vollständig in Rechnung zu stellen.

§ 3.3

Im Falle des § 3.2 ist das Honorar innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungszugang fällig. Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten innerhalb von weiteren 12 Monaten nach, ist der Auftragnehmer nach wie vor zur vollständigen Leistungserbringung verpflichtet.

§ 4

Vergütung / Honorar

§ 4.1

Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Honorarliste, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Sonderwünsche werden mit 150 € pro angefangener Stunde berechnet.

§ 4.2

Das Honorar ist nach Erhalt des Gutachtens per E-Mail zu entrichten. Ein Zurückbehaltungsrecht bei Nachbesserungen gilt nur, wenn die zugrundeliegenden Informationen bereits mit Auftragserteilung mitgeteilt wurden.

§ 4.3

Der Auftragnehmer stellt mit Übermittlung des Gutachtens eine Rechnung per E-Mail aus. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang fällig.

§ 4.4

Rabatte gelten nur bei Auftragserteilung über entsprechende Promo-Links und müssen auf der Bestellseite vor Absenden des Formulars angezeigt worden sein. Nachträgliche oder kombinierte Rabattierungen sind nicht möglich.

§ 5

Haftung / Freistellung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aufgrund eines Garantieversprechens. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

§ 5.2 — Freistellung

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Vertragsbedingungen oder geltendes Recht geltend gemacht werden.

§ 6

Rechtsschutz

§ 6.1

Sollte ein Gutachten nicht auf Anhieb vom Finanzamt anerkannt werden, ist der Auftragnehmer bis Ende des Einspruchsverfahrens mitwirkungspflichtig.

§ 6.2 — Umfang

  • Eventuelle Nachbesserung des Gutachtens
  • Übermittlung von Musterschreiben für Einspruch und Stellungnahmen
§ 7

Geld-zurück-Garantie

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§ 7.1 — Unser Einsatz bis zum Schluss

Wird das Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt, lassen wir den Auftraggeber nicht allein. Wir begleiten den gesamten Einspruchsprozess — bis hin zur Klage vor dem Finanzgericht, wenn nötig.

§ 7.2 — Schritt 1

Wir unterstützen bei der Kommunikation mit dem Finanzamt und helfen beim Verfassen von Einspruchsschreiben und Stellungnahmen.

§ 7.3 — Schritt 2

Verlangt das Finanzamt eine Überarbeitung, verbessern wir das Gutachten auf dessen Anforderung hin kostenfrei.

§ 7.4 — Schritt 3

Reicht auch das nicht, erheben wir nach gemeinsamer Absprache Klage vor dem Finanzgericht. Alle Kosten trägt der Auftragnehmer — für den Auftraggeber entstehen keine Kosten.

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§ 7.5 — Automatische Rückerstattung

Wird keine Klage eingereicht oder ist diese nicht erfolgreich, erhält der Auftraggeber das gezahlte Honorar automatisch und vollständig zurück — ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist.

Ausschlussgründe §§ 7.6 – 7.12

§ 7.6

Relevante Bescheide und Schreiben werden nicht innerhalb von 1 Woche nach Erhalt weitergeleitet.

§ 7.7

Der Auftraggeber ist nicht oder nicht mehr Eigentümer der Immobilie.

§ 7.8

Der Auftraggeber stimmt ohne Zustimmung des Auftragnehmers einem gerichtlichen Vergleich, einer Klagerücknahme oder dem Einlegen von Rechtsmitteln zu.

§ 7.9

Seit Übermittlung des Gutachtens sind mehr als 24 Monate vergangen.

§ 7.10

Die der Begutachtung zugrundeliegenden Angaben wurden fahrlässig unzutreffend gemacht oder der Bewertungsstichtag wurde nachträglich geändert.

§ 7.11

Die negative Einspruchsentscheidung liegt nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers (z. B. Gesetzesänderungen, widersprüchliche Angaben, falscher Stichtag, bereits rechtskräftiger Bescheid).

§ 7.12

Der Auftraggeber wirkt nicht ausreichend mit (z. B. keine Antwort auf Anfragen innerhalb von 4 Wochen oder der entsprechend kürzeren Frist des Finanzamts oder -gerichts).

§ 8

Erfolgsgarantie

§ 8.1 — Kostenlose Stornierung bei geringer Minderung

Stellt der Gutachter im Rahmen der Begutachtung fest, dass die Minderung der Restnutzungsdauer weniger als 10 Jahre beträgt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag kostenfrei zu stornieren.

§ 8.2

Die Stornierung ist optional. Der Auftraggeber kann auf sein Stornierungsrecht verzichten und die Erstellung des Gutachtens trotzdem verlangen. In diesem Fall wird das Gutachten zu den vereinbarten Konditionen erstellt.

§ 8.3

Der Gutachter ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald er erkennt, dass die Minderung der Restnutzungsdauer voraussichtlich weniger als 10 Jahre beträgt. Kommt der Gutachter dieser Informationspflicht nicht nach, entfällt der Anspruch auf Honorarzahlung durch den Auftraggeber.

§ 9

Vertragsdauer und Kündigung

§ 9.1

Der Auftraggeber ist zur ordentlichen Kündigung berechtigt, sofern die gutachterlich ermittelte Nutzungsdauer 49 Jahre (bzw. 39 Jahre bei Baujahr vor 1925) übersteigt oder oberhalb einer zuvor erteilten kostenlosen Ersteinschätzung liegt, sofern die der Ersteinschätzung zugrundeliegenden Objektinformationen korrekt sind.

§ 9.2

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers einverstanden.

§ 9.3

Der Auftragnehmer ist zur Gutachtenerstellung nicht verpflichtet, wenn Informationen offensichtlich falsch sind, Rechtsvorschriften entgegenstehen oder der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. In diesen Fällen steht dem Auftragnehmer das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu.

§ 9.4

Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10

Vertraulichkeit und Datenschutz

§ 10.1

Der Auftragnehmer behandelt alle im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich. Die Geheimhaltungspflicht wird sämtlichen Angestellten und Dritten mit Zugang zu den Informationen auferlegt und gilt zeitlich unbegrenzt über die Vertragsdauer hinaus.

§ 10.2

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die DSGVO und das BDSG – einzuhalten.

§ 11

Schlussbestimmungen

§ 11.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

§ 11.2

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen AGB davon nicht berührt.

§ 11.3

Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern und die zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

§ 11.4

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand; ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 11.5

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail benachrichtigt. Ohne fristgerechten Widerspruch gilt die Zustimmung als erteilt; bei Widerspruch tritt die Änderung nicht in Kraft und der Auftragnehmer kann außerordentlich kündigen.

§ 12

Verbraucherschlichtung

Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

Kontakt: kontakt@restgutachten.de

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